Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der TALENTSCHMIEDE KASSEL e.V.

Stand: 19. November 2025

1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mitgliedschafts‑, Trainings‑ und Veranstaltungsleistungen, die der Verein TALENTSCHMIEDE KASSEL e.V., Industriestraße 11d, 34260 Kaufungen, (nachfolgend „Verein“) gegenüber Verbraucherinnen (§ 13 BGB) und Unternehmerinnen (§ 14 BGB) erbringt. Sie gelten ebenfalls für online abgeschlossene Verträge über die Buchung von Kindergeburtstags‑ oder Bubble‑Soccer‑Paketen in der Soccer‑Halle und für Bestellungen von Trainingsausrüstung.

1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner finden keine Anwendung, es sei denn, der Verein stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Für Verträge mit Unternehmen können ergänzend gesonderte Vertragsbedingungen gelten.

1.3 „Mitglieder“ sind Personen, die auf Grundlage eines Mitgliedschaftsvertrags am TALENTSCHMIEDE‑Training teilnehmen. „Kunden“ sind Eltern oder andere Personen, die Angebote wie Kindergeburtstage, Bubble‑Soccer‑Pakete oder Fußball‑Arena‑Zeiten buchen.

2 Vertragspartner und Kontakt

2.1 Vertragspartner im Rahmen dieser AGB ist der TALENTSCHMIEDE KASSEL e.V., eingetragen im Vereinsregister (Vereinsnummer wird nachgereicht), vertreten durch den 1. Vorsitzenden Gazwan Avakhti und die 2. Vorsitzende Jana Avakhti. Postanschrift: Industriestraße 11d, 34260 Kaufungen; E‑Mail: info@talentschmiede‑kassel.de; Telefon: 015203461350.

2.2 Rechtsverbindliche Erklärungen gegenüber dem Verein bedürfen der Schriftform (Post, Fax oder E‑Mail). Geschäftszeiten und weitere Kontaktdaten können der Vereinswebseite entnommen werden.

3 Leistungsangebote

3.1 Mitgliedschaften

3.1.1 Der Verein bietet TALENTSCHMIEDE‑Training in Form von drei unterschiedlichen Mitgliedschaftspaketen an: 3‑Monats‑Mitgliedschaft, 6‑Monats‑Mitgliedschaft und 12‑Monats‑Mitgliedschaft. Mitglieder erhalten je nach Paket Zugang zu regelmäßigem Training, Vereinsveranstaltungen und können vereinsinterne Angebote nutzen. Details zu Trainingsumfang, Ort und Zeiten sind der Webseite zu entnehmen oder werden im Aufnahmeformular konkretisiert.

3.1.2 Der Mitgliedschaftsvertrag kommt zustande, indem der Interessent das vom Verein bereitgestellte Antragsformular ausfüllt und an den Verein zurücksendet. Die Mitgliedschaft beginnt erst mit schriftlicher Bestätigung durch den Verein. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht; der Vorstand entscheidet nach freiem Ermessen über den Antrag.

3.2 Kindergeburtstage, Bubble Soccer und Fußball‑Arena

3.2.1 Die Webseite enthält ein gesondertes Buchungsmodul, über das Kunden einen Kindergeburtstag, Bubble Soccer oder Zeiten in der Fußball‑Arena buchen können. Für diese Events stehen folgende Pakete zur Auswahl:

3.2.2 Die Darstellung der Angebote auf der Webseite stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar. Preise und Verfügbarkeiten werden im Online‑Buchungssystem angezeigt und können variieren. Der Kunde gibt mit Absenden des Anfrageformulars ein verbindliches Angebot ab. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verein dem Kunden die Buchung und den Termin per E‑Mail bestätigt (Buchungsbestätigung). Der Verein behält sich vor, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3.2.3 Die Angebote richten sich vorrangig an Privatpersonen (Eltern), können aber auch von Unternehmen für interne Veranstaltungen gebucht werden (B2C und B2B). Buchungen sind nur an den vom Verein freigeschalteten Tagen (Wochenenden oder ausgewählte Ferientage) möglich. Die genaue Teilnehmerzahl und das konkrete Programm werden bei der Anfrage festgelegt. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen der Teilnehmerzahl dem Verein rechtzeitig vor der Veranstaltung mitzuteilen.

3.2.4 Für jede Veranstaltung ist mindestens eine volljährige Begleitperson anwesend. Diese Begleitperson trägt die Aufsichtspflicht vor und nach der Veranstaltung und verpflichtet sich, während der Veranstaltung auf Abruf ansprechbar zu sein. Alle Teilnehmer müssen den Anweisungen der Übungsleitenden Folge leisten; Verstöße gegen die Hausordnung können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung besteht.

3.3 Bestellung von Trainingsoutfits

3.3.1 Mitglieder können über ein separates Bestellformular Trainingskleidung bestellen. Die Darstellung der Artikel auf der Webseite stellt kein bindendes Angebot dar. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Verein die Bestellung bestätigt. Die aktuell gültigen Preise werden im Bestellformular angegeben. Da die Trainingsoutfits entweder beim Training ausgegeben oder am Vereinssitz abgeholt werden, gibt es keine Lieferzeiten; Versandkosten fallen nicht an.

4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro und enthalten, sofern anwendbar, die gesetzliche Mehrwertsteuer. Mitgliedsbeiträge sind gemäß § 19 UStG (Steuerbefreiung für Vereine) in der Regel nicht umsatzsteuerpflichtig.

4.2 Die Mitgliedschaftsbeiträge werden grundsätzlich per SEPA‑Lastschrift eingezogen. Die Fälligkeit ergibt sich aus dem Mitgliedschaftsantrag. Bei Zahlung per Lastschrift erteilt das Mitglied dem Verein ein SEPA‑Lastschriftmandat. Bei Rücklastschriften hat das Mitglied die dadurch entstehenden Kosten zu tragen, soweit er die Rücklastschrift zu vertreten hat.

4.3 Bei Buchungen von Kindergeburtstagen oder Bubble‑Soccer‑Paketen kann der Kunde zwischen gängigen Zahlungsmethoden wie PayPal, Sofortüberweisung, Kreditkarte oder anderer elektronischer Zahlungsmittel wählen. Die Zahlung ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung sofort fällig. Erst nach Zahlungseingang besteht Anspruch auf Durchführung des Events.

4.4 Bestellungen von Trainingsoutfits werden nach Rechnungsstellung per Überweisung oder per Lastschrift bezahlt; die Bezahlung erfolgt spätestens bei Abholung.

5 Leistungszeit, Terminausfall und Stornierung

5.1 Die konkreten Trainings‑ und Veranstaltungstermine werden zwischen dem Verein und dem Mitglied bzw. dem Kunden vereinbart. Änderungen vorbehalten: Der Verein bemüht sich, vereinbarte Termine einzuhalten, behält sich jedoch vor, aus wichtigem Grund (z. B. höhere Gewalt, Krankheit des Trainers, behördliche Auflagen) Termine zu verschieben oder abzusagen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

5.2 Mitgliedschaften: Die Laufzeit der Mitgliedschaft beträgt je nach gewähltem Paket 3, 6 oder 12 Monate. Die Mitgliedschaft endet automatisch am Ende der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung während der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen; das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wird die Mitgliedschaft nach Ablauf fortgesetzt, muss der Vertrag neu abgeschlossen werden.

5.3 Kindergeburtstage und Events: Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Freizeitveranstaltungen mit festem Termin nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Daher ist jede Buchung verbindlich. Der Verein räumt jedoch folgende Stornierungsmöglichkeiten ein:

Stornierungen müssen in Textform (E‑Mail oder Post) erfolgen; maßgeblich ist der Eingang beim Verein.

6 Widerrufsrecht für Mitgliedschaften

6.1 Verbraucher, die ihre Mitgliedschaft online oder per Fernkommunikationsmittel abschließen, haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen gemäß §§ 312g, 355 BGB. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den Verein mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief oder E‑Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung vor Ablauf der Frist absenden.

6.2 Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstattet der Verein alle Zahlungen, die er von Ihnen erhalten hat, spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf beim Verein eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Verein dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Verein die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis bestätigt haben, dass Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt.

7 Pflichten und Verhalten der Teilnehmer

7.1 Alle Mitglieder und Teilnehmer verpflichten sich, die Hausordnung der jeweiligen Trainingsstätte sowie die Anweisungen der Trainerinnen und Betreuerinnen zu beachten. Eltern haften für ihre Kinder. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der Veranstaltung oder vom Training führen; ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.

7.2 Die Nutzung der Sportflächen ist nur mit geeigneter Sportbekleidung und sauberen Hallenschuhen erlaubt. Das Tragen von Noppenschuhen oder schwarzen Sohlen ist untersagt. Der Kunde haftet für Verunreinigungen und Schäden, die durch Missachtung dieser Regelung entstehen.

7.3 Teilnehmende müssen vor Beginn der Veranstaltung oder des Trainings versichern, dass keine gesundheitlichen Beschwerden vorliegen, die eine Teilnahme gesundheitlich bedenklich machen könnten. Der Verein übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken, die der Teilnehmer verschweigt oder die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Vereins liegen.

7.4 Mitglieder und Teilnehmer haben für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Vereinsmitglieder sind im Rahmen der Mitgliedschaft über den zuständigen Landessportbund unfall‑ und haftpflichtversichert; Probe‑ oder Schnupperkinder sind nicht automatisch versichert. Eltern wird empfohlen, eine private Unfallversicherung abzuschließen.

8 Haftung

8.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vereins, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verein nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

8.2 Der Verein haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle der Teilnehmer, für den Verlust von Kleidung, Wertgegenständen oder Geld oder für Schäden, die Dritte verursachen. Eltern haften für ihre Kinder.

8.3 Der Kunde haftet für Schäden, die von ihm oder den von ihm angemeldeten Kindern an den Einrichtungen und Materialien des Vereins verursacht werden. Der Kunde stellt den Verein von Ansprüchen anderer Teilnehmer, Erziehungsberechtigten oder Dritter frei, soweit diese Schäden auf ein Verhalten der von ihm angemeldeten Teilnehmer zurückzuführen sind.

9 Urheber‑ und Nutzungsrechte an Foto‑ und Videoaufnahmen

9.1 Im Rahmen der Trainings und Veranstaltungen dürfen Foto‑ und Videoaufnahmen gemacht werden. Diese Aufnahmen dienen der Dokumentation der Vereinsarbeit sowie der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Veröffentlichung auf der Webseite, in sozialen Medien oder Flyern). Mit Unterzeichnung des Mitgliedsantrags oder der Buchung eines Events erklären die Teilnehmer bzw. die Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmer ihr Einverständnis, dass solche Aufnahmen vom Verein genutzt werden dürfen.

9.2 Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist schriftlich an den Verein zu richten. Im Widerrufsfall wird der Verein die Nutzung der betreffenden Aufnahmen unterlassen; ein Anspruch auf vollständige Löschung bereits veröffentlichter Medien besteht nur, soweit die Entfernung technisch und organisatorisch möglich ist und keine überwiegenden Interessen des Vereins oder Dritter entgegenstehen.

10 Datenschutz

Der Schutz personenbezogener Daten ist dem Verein wichtig. Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Diese ist Bestandteil dieser AGB.

11 Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

11.2 Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtliche Sondervermögen ist, soweit zulässig, der Sitz des Vereins. Für Verbraucher bestimmt sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften.

11.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.